Herzlich willkommen!

Wir begrüßen Sie auf der Internetpräsenz der Rechtsanwaltskanzlei Schäfer. Auf folgenden Seiten gewinnen Sie einen Eindruck davon, wer wir sind, was Sie erwartet und wofür wir stehen.  

Wir sind ein engagiertes Team mit fundiertem Fachwissen und hohem Leistungscodex. Ratsuchende erhalten sachkundige Beratung und individuelle Betreuung.  

Sie können sich auf ständige Erreichbarkeit und kurzfristige Terminvereinbarung verlassen.

Das Vertrauen unserer Mandanten baut auf einem kontinuierlichen Informationsfluss unsererseits:  

Wir informieren umfassend über unsere Strategien zur Durchsetzung rechtlicher Interessen und zur Abwehr rechtlicher Probleme. Wir setzen unsere Mandanten umgehend über jede Neuerung in ihrem Fall in Kenntnis und scheuen uns nicht, sie tagesaktuell auf rechtliche Neuerungen ihren Fall betreffend aufmerksam zu machen.  

Es ist uns ein persönliches Anliegen, Menschen - ungeachtet ihres Einkommens, ihrer Herkunft und ihrer Bildung - zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir haben uns im Besonderen auf dem turbulenten Rechtsgebiet rund um Hartz IV spezialisiert und bewährt.  

 

Das Land Berlin hat mit Datum vom 03.04.2012 eine Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII erlassen.

Damit wird die (rechtswidrige) AV-Wohnen zum 01.05.2012 durch die Wohnaufwendungenverordnung - kurz: WAV - abgelöst.

Die Frage, was und wieviel an Kosten der Unterkunft und Heizung "angemessen" sind, dürfte erneut für einige Verwirrung sorgen.

Lassen Sie sich beraten!