Über die Gegner - die Jobcenter 

Insbesondere für unsere Hartz-IV-Mandanten und andere ALGII-„Betroffene“ möchten wir auf einige Besonderheiten der entsprechenden Behörden, hier vor allem der JobCenter, hinweisen:

- Lassen Sie sich nicht mit mündlichen Zu- und Absagen abspeisen. Sie können sich auf § 33 Abs. 2 SGB X berufen, wonach ein schriftlicher Verwaltungsakt erlassen werden muss, wenn der Betroffene dies verlangt.

- Wahren Sie Ihre Rechte und beachten Sie die Fristen! Sie haben einen Monat nach Erhalt des Bescheides Zeit, um Widerspruch zu erheben. Diesen müssen Sie nicht begründen.

- Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, anwaltlichen Rat bei einem spezialisierten Anwalt einzuholen. Dieser – im Gegensatz zu vielen Laien und auch Juristen– versteht (!) den Bescheid und kann Sie über die Erfolgsaussichten der Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche und weiterer juristischer Schritte informieren.

- Denken Sie daran, von allem, was Sie beim Jobcenter einreichen (ob Anträge, Formulare, Widersprüche oder sonstige Unterlagen), Kopien zu machen. Diese sind Ihre Nachweise, falls in der Behörde etwas verloren geht.  

- Ebenso ist es zu empfehlen, Unterlagen stets persönlich abzugeben und sich dies schriftlich bestätigen zu lassen.

- Notieren Sie sich Zeit, Ort, Namen des Sachbearbeiters und den groben Inhalt des Gesprächs.

- Nehmen Sie Zeugen mit!