Sozialrecht

Vermutlich entgegen der politischen Intention haben die Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes die aus der Erwerbslosigkeit resultierende finanzielle Not, die damit verbundenen Existenzsorgen und faktischen Bedrohungen in die Mitte der Gesellschaft katapultiert.

Immer mehr Menschen sind trotz „Arbeitswillen“ oder sogar tatsächlicher Erwerbstätigkeit von der zu großen Teilen rechtswidrigen Praxis der Jobcenter betroffen.

Es ist uns ein Anliegen, den ALG II-/Hartz-IV- oder auch „Leistungsbeziehern“ bei all ihren Problemen mit dem Jobcenter zur Seite zu stehen und zu den ihnen tatsächlich zustehenden „Leistungen“ zu verhelfen.

Typische Probleme, bei denen wir unsere Mandanten im Rahmen von Widerspruchs-, Klage- und einstweiligen Rechtsschutzverfahren vertreten haben, sind:  

  • Ablehnung/Verwehren von Leistungen
  • unrechtmäßige Sanktionierungen
  • fehlerhafte Anrechnung von Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt und/oder Einkommen aus Erwerbstätigkeit
  • Nichtberücksichtigung von Versicherungen und der Versicherungspauschale (z. B. private Zusatzversicherungen, Kfz-Versicherung)
  • Nichtübernahme der Kosten für eine private Krankenversicherung
  • fehlerhafte Berechnungen bei den übernommenen monatlichen Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Nichtberücksichtigung von Mehrbedarfen (bei Schwangerschaft, Alleinerziehendenmehrbedarf, kostenaufwendige Ernährung, Mehrbedarf für Warmwasserversorgung)
  • rechtswidrige Aufhebungs- und Erstattungsbescheide
  • keine Gewährung von Erstausstattungen

Unsere Kanzlei hat sich auf diesem Gebiet spezialisiert. Wir prüfen Ihre Bescheide und setzen Ihre Leistungsansprüche konsequent und umfassend durch.