Was unsere Tätigkeit kostet...
- Sollten Sie Hartz-IV-Empfänger sein, gilt: Wir arbeiten über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Aufgrund Ihrer finanziellen Situation ist es unser vorrangiges Anliegen - und dies können Sie für bare Münze nehmen -, dass Ihnen keinerlei Kosten entstehen. Im Erfolgsfalle haben Sie gegen das JobCenter einen Kostenerstattungsanspruch, den wir mit aller Konsequenz - schon im eigenen Interesse - für Sie durchsetzen. - Anträge auf Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe finden sie hier.
- In allen übrigen Fällen, gilt: Wir spielen immer mit offenen Karten. Über anfallende Kosten und Honorare werden sie v o r Beginn unserer Tätigkeit informiert. Auch hier versuchen wir, alle Wege auszuloten, die Kosten für unsere Mandanten möglichst gering zu halten (z. B. Durchsetzung von Kostenerstattungsansprüchen gegen den Gegner, Beiordnung als Pflichtverteidiger, etc.).
- Schließlich ist zu betonen, dass eventuelle Finanzstärke auf Seiten unserer Mandantschaft mitnichten einen Maßstab für die Honorarhöhe darstellt. Unser Honorar ist transparent und orientiert sich immer an unseren erbrachten Leistungen. Es gilt: Man sieht sich immer zweimal im Leben. Besser ist, man wahrt das rechte Maß von Anfang an.
Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie uns unter folgender Nummer: