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- Vollmacht
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Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
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Antrag auf Prozesskostenhilfe
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Antrag auf Beratungshilfe mit Hinweisen zum Ausfüllen
Sie können an dem jeweils zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Hier erfahren Sie, welches Gericht zuständig ist.
Neben dem ausgefüllten Antrag müssen Sie folgende Unterlagen/Nachweise vorzeigen:
- Identifikationsnachweis (z. B. Personalausweis, Aufenthaltserlaubnis)
- Einkommensnachweise (z. B. aktueller ALG II-Bescheid, Grundsicherungsbescheid, Gehaltsbescheinigung, etc.)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Mietvertrag
Zur Beantragung der Beratungshilfe sei noch Folgendes angemerkt:
- Zunehmend scheint sich bei den Amtsgerichten/Beratungshilfegerichten die Praxis eingeschlichen zu haben, ALGII-Empfänger auf das Jobcenter zurückzuverweisen, da dieses ebenso rechtliche Fragen klären könne. Dies ist selbstredend widersinnig, da die Behörde, welche mit der Ausstellung der Bescheide befasst ist, eher ein schlechter Ratgeber dabei ist, auf rechtswidriges Vorgehen hinzuweisen. Zu Ihrer argumentativen Unterstützung können Sie sich auf folgende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berufen, wonach die Versagung von Beratungshilfe den grundgesetzlich gesicherten Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit verletzt: BVerfG v. 11.05.2009 zum Aktenzeichen 1 BvR 1517/08, den Wortlaut können Sie hier abrufen.
- Kommen Sie dennoch beim Amtsgericht/Beratungshilfegericht nicht weiter, werden wir Ihnen unseren Rechtsrat nicht verwehren. Wir werden den von Ihnen ausgefüllten Antrag für Sie einreichen und durchfechten.
Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie uns unter folgender Nummer: